Die Windabweiser werden ohne Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ausgeliefert. Fahrzeuge mit Windabweisern ohne ABE müssen in Eigenverantwortung des KFZ-Halters vorgeführt werden. Die Windabweiser sind in der Schweiz nicht erlaubt.
Das heißt, dass man bei Windabweisern ohne ABE das Fahrzeug mit den Windabweisern selbst vorführen muss, da das Anbauteil nicht über eine eigene ABE/Teilegutachten verfügt – das nennt sich Einzelabnahme. Eine Einzelgenehmigung ist notwendig, wenn das Fahrzeug oder der Anbauteil nicht zu einem genehmigten Typ gehört.
Bei einer Einzelgenehmigung bekommt man dann ein schriftliches Gutachten vom Prüfer (TÜV, DEKRA etc.) über die Einzelabnahme. Nach dem Gutachten kann man den Eintrag dann zusätzlich bei der Zulassungsstelle offiziell machen lassen.
Die Kosten für die Vorführung und Eintragung variieren je nach Prüfstelle und dem Umfang der Änderungen.
Wenn Sie sich noch weiter informieren möchten, finden Sie auch im Internet viele hilfreiche Quellen zu dem Thema Einzelgenehmigung.
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