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Sitzbezüge: Fahrzeugfreigabe und Eignung für Seitenairbags und Centerairbags prüfen

Ob ein Sitzbezug für Ihr Fahrzeug geeignet ist, hängt vom Fahrzeugtyp, der Sitzform und der Airbag-Ausstattung ab. Mit den folgenden Schritten können Sie die Eignung selbst prüfen.

1. Fahrzeugfreigabe prüfen

Den passenden TÜV-Prüfbericht und die Fahrzeugtypenliste finden Sie in der Artikelbeschreibung unseres Online-Shops.

Alternativ können Sie auf www.certipedia.com nach der TÜV-ID aus der Artikelbeschreibung suchen. Die zugehörigen Unterlagen finden Sie im Bereich „Downloads“.

Vergleichen Sie die folgenden Angaben aus Ihren Fahrzeugpapieren mit der Fahrzeugtypenliste:

  • Fahrzeugtyp: im deutschen Fahrzeugschein unter D.2
  • EG-Typgenehmigungsnummer: im deutschen Fahrzeugschein unter K

In Fahrzeugpapieren anderer Länder können diese Angaben an anderer Stelle stehen.

Wichtig: Der Modellname allein reicht nicht aus. Beachten Sie auch sämtliche Anmerkungen zur Sitzform, Einschränkungen und Montagevorgaben.

2. Airbag-Ausstattung berücksichtigen

Prüfen Sie in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeugs, welche Airbags im Sitz verbaut sind.

Ein Seitenairbag öffnet sich an der zur Fahrzeugtür gerichteten Seite des Sitzes. Ein Centerairbag öffnet sich zur Fahrzeugmitte zwischen Fahrer und Beifahrer.

„Seitenairbagtauglich“ bedeutet nicht automatisch „für Centerairbags geeignet“. Bei einem Fahrzeug mit Centerairbag muss die Eignung ausdrücklich aus den zum jeweiligen Bezug gehörenden Prüf- und Freigabeunterlagen hervorgehen.

3. Welche Bezüge kommen bei einem Centerairbag infrage?

Unsere Lammfellbezüge und Einzelbezüge mit beidseitiger Dokunaht kommen hierfür grundsätzlich in Betracht. Entsprechende Ausführungen wurden bereits für Centerairbags geprüft.

Entscheidend bleibt jedoch die Freigabe der konkreten Bezugsausführung für Ihr Fahrzeug. Eine beidseitige Dokunaht allein ist keine pauschale Freigabe. Prüfen Sie deshalb vor dem Kauf die zugehörige Fahrzeugtypenliste sowie die Prüf- und Freigabeunterlagen in der Artikelbeschreibung.

Fehlt die ausdrückliche Centerairbag-Freigabe oder sind die entsprechenden Unterlagen noch nicht verfügbar, darf der Bezug bei einem Fahrzeug mit Centerairbag vorerst nicht verwendet werden.

4. Welche Alternative gibt es?

Alternativ empfehlen wir seitlich offene Sitzauflagen, sofern diese laut Produktbeschreibung und zugehörigen Prüfunterlagen für die Sitzform und Airbag-Ausstattung Ihres Fahrzeugs geeignet sind.

Beachten Sie auch hierbei die Montagehinweise. Die seitlichen und zur Fahrzeugmitte gerichteten Airbag-Austrittsbereiche müssen frei bleiben.

Wann kann ich den Bezug verwenden?

Sie können den Sitzbezug verwenden, wenn:

  • Ihr Fahrzeug der passenden Fahrzeugtypenliste zugeordnet ist.
  • Ihre Sitzform den Vorgaben entspricht.
  • Die vorhandene Airbag-Ausstattung ausdrücklich abgedeckt ist.
  • Sie sämtliche Anmerkungen und Montagevorgaben einhalten können.
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